Was ist der Nachteilsausgleich?
Schüler:innen mit Behinderung oder einer besonders schweren Beeinträchtigung des Lesens und Rechtschreibens, die zielgleich unterrichtet werden, haben Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Der Nachteilsausgleich ist eine angemessene Erleichterung.
Der Nachteilsausgleich (Hamburg) ist im APO-GrundStGy, § 6 geregelt.
Beispiel für einen Nachteilsausgleich
Bei einer Schülerin bzw. einem Schüler ist der Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung diagnostiziert. Sie bzw. er beherrscht die Schriftsprache, erhält jedoch in Prüfungen oftmals nur geringe Punktzahlen. In diesem Fall könnte u.a. eine zusätzliche Bearbeitungszeit der Aufgaben (bis zu 50%) hilfreich sein, sodass auch Ruhephasen möglich sind. Die Anzahl der Aufgaben könnte gekürzt und Aufgabenstellungen könnten umformuliert oder mündlich erteilt werden. Gegebenenfalls kann auch eine mündliche Prüfung anstelle einer schriftlichen in die Bewertung aufgenommen werden.
Weitere Beispiele für mögliche Maßnahmen finden Sie in Handreichung inklusive Bildung und sonderpädagogische Förderung – Nachteilsausgleich.
Welchen Nutzen hat der Nachteilsausgleich?
„Mithilfe des Nachteilsausgleichs sollen einer Schülerin bzw. einem Schüler der Zugang zu Fachinhalten und Aufgabenstellungen erleichtert und damit deren Aneignung sowie der Nachweis des Gelernten ermöglicht werden“ (Handreichung Bremen, S.3).
Wer hat Anspruch auf den Nachteilsausgleich?
Anspruchsberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler mit:
- nachgewiesenem sonderpädagogischen Förderbedarf
- diagnostizierter starker Beeinträchtigung des Lesens und Rechtschreibens
- diagnostizierten besonderen Schwierigkeiten im Rechnen (nur in der Grundschule)
- Schülerinnen, die wegen Schwangerschaft einen Nachteilsausgleich bedürfen
- vorübergehender oder längerfristiger Krankheit.
Mögliche Nachteilsausgleiche nach §20 in der AO-SF (Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung):
- eine in Bezug auf den jeweiligen Förderbedarf abgestimmte Aufgabenstellung,
- zusätzliche Zeit für die Bearbeitung von Aufgaben,
- eine spezielle Arbeitsplatzorganisation,
- die Zulassung spezieller Arbeitsmittel und Hilfen,
- individuell gestaltete Pausenregelungen,
- alternative Sportangebote,
- …
Wie wird der Nachteilsausgleich konkret an den Schulen umgesetzt?
Die Umsetzung des Nachteilsausgleichs setzt eine individuelle Prüfung des/der Schüler:in voraus.
- Kann schulisches Lernen, sowie die Erbringung bzw. der Nachweis von Lernleistungen durch einen Nachteilsausgleich ermöglicht oder erleichtert werden?
- Diagnostik (falls kein sonderpädagogischer Förderbedarf vorhanden ist): schulintern, z.B. Intelligenztest, Hamburger Leseprobe, Stolperwörtertest, Hamburger Rechentest etc. (Beratung und Hilfe durch Beratungsstellen)
Literatur:
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